Campingplatzordnung und Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages

Alle Besucher des „Ostseecampingplatzes Familie Heide“ sind herzlich willkommen! Rücksichtsvolles Verhalten, gegenseitige kameradschaftliche Toleranz und die Befolgung von notwendigen Weisungen der Campingplatzleitung werden als Grundbedingung für das Campingleben, im Interesse aller Erholungssuchenden, vorausgesetzt!

1. Zutrittsberechtigung

Als Zugangsberechtigt gilt jeder Campinggast, der zur Anreise ein Transponder-Armband erhalten hat. Dieser personifizierte Transponder dient als Campingplatz-Ausweis, als Schlüssel für die Sanitäranlagen und für alle Zugänge zum Campingplatzgelände. Der Ausweis wird an alle Gäste ab dem 6. Lebensjahr ausgegeben und ist je derzeit auf dem Gelände mitzuführen. Er darf nicht unbeaufsichtigt bleiben. Der Ausweis wird in verschiedenen Farben ausgegeben, welche die jeweilige Besucherkategorie kennzeichnen. Der Ausweis (Transponder) ist zur Abreise bei der Rezeption abzugeben. Der Verlust des Ausweises wird mit € 10,00 berechnet und ist unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Zugangsberechtigung gelöscht werden kann und ein neuer ausgestellt wird. 

2. Platzruhe

Täglich ist die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr und die Mittagsruhe in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ein zuhalten. Jede Lärm verursachende Tätigkeit, ist während dieser Zeit einzustellen. Eltern sind verantwortlich, dass auch von Jugendlichen und Kindern die Mittagsruhe respektiert wird. Die Benutzung von Geräten der Unterhaltungselektronik hat so zu erfolgen, dass sie für Nichtbeteiligte keine Belästigung darstellt. Die Ein- und Ausfahrtsschranke ist, während der genannten Zeit, gesperrt. Bitte melden Sie sich telefonisch, wenn ein Notfall es erfordert, damit wir Ihnen die Schranke öffnen können.

3. Zufahrt

Das fahren mit Autos auf den Platz ist nur zur An- und Abreise, sowie für Ausflüge, gestattet. Dabei darf nur Schritttempo (5 km/h) gefahren werden. Auch für Elektroroller und Fahrräder gilt die 5 km/h Grenze. (Verboten: Die Fahrzeuge zum Waschhaus, zum Kaufmann und in den Ruhezeiten zu benutzen.) Motorräder und Mopeds dürfen auf dem Platz nur geschoben werden, (mit abgestelltem Motor.) Die Ein- und Ausfahrtschranke werden durch Kennzeichenerkennung geregelt. Die EDV protokolliert bei jeder Durchfahrt die Kennzeichen des jeweiligen PKW. Jede Änderung des KFZ-Kennzeichens kostet € 5,-. Der Eingangsbereich wird durch Kameras überwacht. Die Aufnahmen werden gespeichert. Wer das Campinggelände betritt, oder befährt, erkennt alle Tarife, Nutzungsbedingungen & die Campingplatzordnung an. Im Winterhalbjahr vom 28. Oktober bis 01. April bleibt die Schranke geschlossen.

4. Standplatz

Der Abstand vom eigenen Objekt (Wohnwagen/Vorzelt) zum nächsten Objekt soll einen Mindestabstand von 3 Metern bzw. zu Mobilheimen einen Mindestabstand von 5 Metern betragen. Der Abstand zur Straße soll min. 2 Meter betragen. Alle Fahrzeuge & Anhänger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass Sie jeder Zeit auf Ihren eigenen Rädern vom Platz gezogen und Wohnwagen sofort für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden können. Für die Einhaltung der Abstände & Mobilität ist der Pächter zuständig und haftbar zu machen. Die Pfähle, Stützen, Eisenstangen, Heringe usw. dürfen höchstens bis zu 30 cm ins Erdreich geschlagen werden und mit keinem Fundament versehen sein. Es ist untersagt, Wohnwagen und Vorzelte fest zu verbinden, hierzu zählen auch Schutzdächer über alles, die nicht trennbar sind. Ein Ausbau von Vorzelten durch zusätzliche Schalung/ Ständerwerk aus Holz, Metall oder sonstigem ist nicht gestattet. Jeder Pächter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rasen stets kurzgehalten wird und das Objekt sauber ist. Der Wasserhahn (Trinkwasser) am Stellplatz ist nur für die Gebrauchswasserentnahme gedacht. Folgender Gebrauch ist nicht gestattet: Rasensprengen, Autowäsche, Wohnwagenwäsche usw. Bei einem 2. Wohnwagen am Platz müssen alle vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Unsere Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt Ihren Platz zu betreten und zu kontrollieren. Betonplatten dürfen nur verlegt werden, wenn sie mit dem gewachsenen Boden ebenerdig verlegt sind. Gelegte Platten müssen bei Aufgabe des Stellplatzes wieder entfernt werden. Die verlegte Fläche darf nicht 15 m2 übersteigen.

5. Schmutzwasser

Das Ableiten von Schmutzwasser in den Boden oder in Drainageschächte ist strengstens untersagt. Hierfür benutzen Sie bitte die Schmutzwasserabläufe, welche sich jeweils auf der Stellplatzgrenze befinden. Regenwasser darf nicht in die Schmutzwasserleitungen geleitet werden. Für Schäden durch Verstopfung des Leitungsnetzes „Schmutzwasser“ haftet der Vermieter nicht.

6. Sicherheit Strom

Der Stromanschluss ist nur mit Genehmigung des Verpächters erlaubt. Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Verpächters und der elektrischen Anlage des Pächters ist die Verbindung am Verteilerkasten. Die Abnahme ist nur für gesetzlich zugelassene Geräte erlaubt und der Betrieb hat unter größter Sorgfalt zu erfolgen. Bei mehrfacher Störung der Anlage des Pächters, kann der Verpächter die Stromzufuhr bspw. zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Evtl. auftretende Störungen an der elektrischen Anlage des Verpächters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten. Elektro-PKW dürfen nur an der Ladestation, nicht am Stellplatz geladen werden. Unberechtigte Entnahme wird zur Anzeige gebracht.

7. Sicherheit Gas

An Gasanlagen im Wohnwagen / Wohnmobil ist alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen. Dieses gilt auch für Geräte, die extern angeschlossen werden. Es dürfen je Stellplatz nur bis zu 2 Stk. Gasflaschen bis 11 kg und max. 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.

8. Offenes Feuer

Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen in keinem Falle zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in den dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden.

9. Feuerlöscher

Jeder Pächter ist verpflichtet einen einsatzbereiten, vom TÜV geprüften, Feuerlöscher bereitzuhalten.

10. Umwelt

Der Umgang mit Strom, Wasser und Warmwasser sollte sinnvoll geschehen, damit die Energiekosten nicht in die Höhe getrieben werden! Eine Verschwendung von kostbarer Energie ist im Interesse alle Gäste verboten!

11. Hunde

Für Hundebesitzer: Hunde sind nur an der Leine zu führen! Dieses gilt für den gesamten Bereich des Campinggeländes. Es ist nicht gestattet, Hunde mit an den Badestrand zu nehmen. Hierfür gibt es einen Extra ausgewiesenen Hundestrand, im Strandbereich Platz C, der auch so gekennzeichnet ist. Für das Notdurft Geschäft der Hunde sind auf dem Gelände mehrere „Hunde WC“ Stationen aufgestellt worden, an denen Sie Beutel für den Hundekot erhalten & entsorgen können. Hundekot auf dem Gelände ist sofort zu entfernen. Das Duschen der Hunde ist nur in der Hundedusche im Eingangsbereich gestattet. Jeder Hundehalter verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen bei der ersten Verwarnung mit einem Strafgeld von 50,- € geahndet werden. Ein weiterer Verstoß führt unverzüglich zum Platzverweis und /oder wird nach der Landes-Hundeverordnung zur Anzeige gebracht. Der zeitweise Aufenthalt von Haustieren in einem Mietobjekt, ohne die Aufsicht oder das Beisein des Halters, wird ausdrücklich untersagt.

12. Sanitäranlagen

Die sanitären Einrichtungen und Wasserstellen sind pfleglich zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren sollten sich nur in Begleitung von Erwachsenen, im Sanitärbereich, aufhalten. Warmwasser ist nur in den Sanitärräumen zu verbrauchen. Hunde sind im Sanitärbereich verboten! Es darf kein warmes Wasser zu den Stellplätzen gebracht werden. Mutwillige oder vermeidbare Beschädigungen und Zerstörung an den Einrichtungen, Außenanlagen, Anpflanzungen oder am Inventar werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

13. Rasenmähen / Heckenschnitt

 
Rasenmähen ist nur in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr gestattet. Ein Pflegeschnitt der Hecken kann ab dem 20. Juni durchgeführt werden, wobei auf Vögel zu achten ist, die nicht bei der Brut gestört werden sollen. Der Rasen- und Heckenschnitt darf nicht auf dem Stellplatz gelagert werden. Dieser ist getrennt auf dem Wertstoffhof abzugeben. (s. Öffnungszeiten)

14. Ordnung und Sauberkeit

Alle Nutzer des Campingplatzes haben für Ordnung und Sauberkeit auf Ihrem Platz und seiner Umgebung zu sorgen. Bei ungepflegten Plätzen kann der Verpächter 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Pächters die Pflege des Platzes – und wenn notwendig – die Reinigung des Wohnwagens durchführen lassen.

15. Rauchen

Durch die aktuelle Gesetzeslage ist das Rauchen in den gastronomischen Betrieben (Geschlossene Raume) nicht gestattet. In allen Mietobjekten, Freizeiteinrichtungen und Sanitärbereichen ist das Rauchen verboten. Die Filter der Zigaretten gehören in den Restmüll.

16. Jet-Ski & Boote

Beides wird mit der Gebühr für Boote berechnet. Das Nutzen von Wasser-Ski-Jets, auf der Ostsee, ist nur in den Zeiten von 10:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr gestattet. Die Liegebojen von Pächtern dürfen nur in dem gekennzeichneten Bereich, an der Slipanlage, gesetzt werden. (Dieses ist ab dem 10.06. erlaubt. Bis zum 31.08. eines jeden Jahres müssen die Liegebojen wieder entfernt sein.) Boote am Stellplatz müssen die vorgeschriebenen 3 Meter Abstand einhalten. Campingplatzordnung

17. Diebstahl

Das persönliche Eigentum, jeder Art, ist so zu sichern, dass Diebstählen vorgebeugt wird.

18. Bewegungs- und Ballspiele

Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Campinggelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür sind die Sportplätze und das Mehrzweckfeld auf der Veranstaltungswiese vorhanden. (Ausgeschlossen in der Zeit von 13:00 – 15:00 und von 20:00 – 8:00 Uhr.)

19. Spielplätze

Die Kinderspielplätze sind nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Auch hier müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Die Benutzung der Spielplätze erfolgt bei aller Sorgfalt unsererseits auf eigene Gefahr.

20. Besucher, Tagesgäste & nicht angemeldete Personen

Es ist nur angemeldeten Personen gestattet, das Campingplatzgelände zu betreten. Tagesgäste haben in der Rezeption eine Tageskarte zu erwerben. Die Preise der Besuchergebühren entnehmen Sie bitte der an der Rezeption & Tourist Information aushängenden Preisliste. Für Besucher ohne Tageskarte wird die doppelte Tagesgebühr berechnet.

21. Wege

Wege bilden auf dem Campingplatz Brandgassen. Jeder Pächter ist verpflichtet einen Abstand von 2 Metern zur Straße zu halten. Auf dem Weg darf nur kurzfristig, zum Be- und Entladen, (Parkverbot) gehalten werden, prinzipiell muss der PKW auf der eigenen Parzelle abgestellt werden.

22. Parkplätze

Der Parkplatz vor der Schranke ist für alle Gäste gebührenpflichtig, außer im Winterhalbjahr vom 01. November bis 31. März. Die Gebühr wird am Parkautomaten entrichtet. Auf dem Parkplatz befindet sich eine Halteschleife für An- und Abreisende Wohnwagengespanne, die nicht gepflastert ist. In diesem Bereich ist das Parken nicht erlaubt. Zuwiderhandelnde Personen erhalten einen Strafzettel in Höhe von 30,- € und werden mit einer Parkkralle versehen. Das Parken auf nicht gemieteten Stellplätzen, ist nicht gestattet und wird mit 50,- € geahndet.

23. Pflege der Flora und Fauna

Erhaltung, Pflege und Schutz der Flora und Fauna ist selbstverständliche Pflicht jedes Pächters. Eigen mächtige Veränderung des Baumbestandes, das Beschädigen der Bäume durch Nägel, Schrauben, Haken und ähnliches, sowie unsachgemäßes Beschneiden sind verboten. Auf dem Gelände sind nur heimische Gewächse erlaubt. (Pflanzen wie Thuja & Kirschlorbeer sind verboten) Es ist strikt untersagt, sämtliche Getreidefelder und die Steilküste zu begehen, besteigen oder darin zu spielen. Ebenso ist es nicht gestattet, Steine vom Strand zu entwenden. Der Küstenbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und Zuwiderhandlungen müssen nach dem Landespflegegesetz sofort zur Anzeige gebracht werden.

24. Abfälle

Gemäß der Abfall- Wirtschaftsgesellschaft des Kreises Rendsburg – Eckernförde besteht die Trennpflicht des Mülls. Es sollte, wie folgt getrennt werden: Papier, Verbundstoffe, Bio-Müll, Restmüll, Glas, Windeln. Weitere Informationen sind Ihnen bei der Anreise ausgehändigt worden. Der Müllplatz befindet sich im Eingangsbereich, auf dem Parkplatz links und die Entsorgung ist zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Da es sich um eine Trennpflicht handelt, ist die Aufsichtsperson beauftragt, den Müll zu kontrollieren und nötigenfalls auch berechtigt, die Annahme zu verweigern, bzw. eine Gebühr zu erheben. (Sperr-, Sonder- & Elektromüll wird nicht angenommen.) Das Ablagern von Müll auf dem Campingplatz, eigenem Stellplatz, Steilküste, Strand, Getreidefeldern, Parkplatz oder vor dem Müllplatz ist nicht gestattet und wird als Umweltverschmutzung angesehen und mit einer Gebühr von 50,- € und einer Anzeige geahndet.

25. Film- und Fotoaufnahmen auf dem Campingplatzgelände und am Strand

Auf dem Campinggelände und am Strand sind Kameras zur Überwachung installiert. Jeder Pächter erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder gespeichert und für den Fall von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zur Klärung verwendet werden dürfen. Der Verpächter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, unter anderem auch Luftaufnahmen, zu Marketingzwecken zu erstellen. Des Weiteren werden zu Marketingzwecken Aufnahmen der Veranstaltungen (Animation & Unterhaltung) erstellt, die im Print und Social - Media Bereich, sowie auf der Homepage des Verpächters genutzt werden könnten. Sofern auf den Aufnahmen Personen oder das Eigentum des Pächters/Besuchers zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Pächter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. Die Nutzung von Drohnen durch Pächter/Besucher muss mit der Platzleitung vorher abgestimmt werden.

26. WLAN (Hotspots)

Die Bereitstellung erfolgt bis 2 MBit/s unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. Der Ostseecampingplatz Familie Heide (Verpächter) behält sich vor Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots. Bitte beachten Sie, dass WLAN nicht immer den Weg durch Wohnwagen- oder Zeltwände schafft. Feuchtigkeit, Büsche und Bäume "schirmen" zusätzlich ab.

27. Not- & Sicherheitsdienst

Der Notdienst ist zu erreichen unter: Rezeption: 04352-2530 - Nachtwächter: 015154791576, - Notruf: 110 (Feuerwehr) – 112 (Rettungswagen) Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 - Wasserschutzpolizei: 04642-9655-902 Polizeistation Vogelsang-Grünholz: 04352-2310 - Für Personen- und Sachschäden kann keine Haftung übernommen werden. Das Aufsichts- und Rezeptionspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Den Anordnungen des Personals bitten wir uneingeschränkt zu folgen. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch und muss mit einem Platzverweis oder einer Strafanzeige rechnen.

28. Haftung

Es besteht keinerlei Anspruch bei Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere bei Feuer, Sturm, Blitzeinschlag oder Unvorhergesehenem. Sonstige Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Der Pächter haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie die von seinen Einrichtungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schaden. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung wird empfohlen. Gerichtsstand für Pächter und Verpächter ist Eckernförde.

29. Datenschutz

Es wird hiermit auf die Datenschutzbestimmungen unseres Betriebes hingewiesen, die an der Rezeption aushängt und auf Verlangen ausgehändigt wird. Außerdem finden Sie unsere Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://www.waabs.de/ostsee-campingplatz-de/datenschutz/index.php

30. Schäden durch Höhere Gewalt / Extremwetterlagen

Wir weisen hiermit darauf hin, dass durch immer extremere Wetterereignisse, wie Trockenheit, Starkregen, Gewitter, Sturm und Schnee, Schäden entstehen können, die Sie als Pächter direkt oder indirekt betreffen. Dieses gilt auch für Feuer. Es wird für diesen Fall auf unsere öffentlich aushängenden Not- und Evakuierungspläne hingewiesen, die im Notfall ruhig und besonnen befolgt werden sollten. Da der Campingplatz diese Naturereignisse/Schäden und evtl. Energieengpässe, als Verpächter, nicht verschuldet hat, sind daraus auch keine Reise- bzw. Mietmängel abzuleiten.

31. Sonstiges

Die vorstehende Campingplatzordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Pächter an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage www.waabs.de veröffentlicht. Bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandlung kann der Verpächter auf Grund seines Hausrechts einen Platzverweis, in wiederholten oder schweren Fällen fristlos, aussprechen. Der Verpächter ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen , wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder diskriminierend äußert, bzw. verhält, oder das Inventar des Campingplatzes oder der Mietobjekte mutwillig beschädigt bzw. zerstört. Dem Verpächter bleibt im Falle des Platzverweises der Anspruch auf vollen Pachtzins. Bei jeglichem Verstoß gegen die Campingplatzordnung wird ein Strafgeld von 50,- € erhoben. Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht mit Stellplatz veräußert werden. Somit ist eine Umschreibung für diese Objekte nicht möglich. Diese Stellplätze müssen nach Pachtende geräumt werden. Es ist auf dem Campingplatz untersagt, Flaggen zu hissen, die einen politisch extremistischen oder nationalsozialistischen Bezug haben, zum Verwechseln ähnlich sind oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind. Jeder Pächter verpflichtet sich, die behördlichen Vorschriften der Landesverordnung für Camping- und Wochen endplätze Schleswig-Holstein (Aushang Rezeption) und diese Campingplatzordnung zu befolgen und umzusetzen.

Wir wünschen allen Pächtern einen schönen und angenehmen Urlaub, viel Sonne und gute Erholung. Helga und Karsten P. Heide GbR


Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages

Liebe Gäste, dieses sind die Vertragsbedingungen des Miet-/Beherbergungsvertrages mit dem Ostseecamping Fam. Heide, Firma Helga & K.P. Heide GbR, Strandweg 31 in 24369 Klein Waabs (Nachfolgend Vermieter genannt)

I. Abschluss des Beherbergungsvertrages

I.1. Mit der Buchung, die persönlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

I.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.

I.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast, auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

I.4 Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Schriftform bestätigt werden.

II. Reservierungen

II.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. I.1 und I.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und dem Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

II.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt, dem Vermieter, Mitteilung zu machen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter.

II.3 Änderungen des Vertrages, wie Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

II.4. Alle mitreisenden Personen sind aus versicherungstechnischen Gründen namentlich und mit Geburtsdatum bei der Buchung anzugeben.

III. Preise/ Leistungen

III.1 Die gültige Preisliste ist Bestandteil des Miet-/Beherbergungsvertrages.

III.2. Die in der Reservierung (II.) oder dem Beherbergungsvertrag (I.) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen bei den Mietobjekten/Mobilheimen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Mietobjekt.

III.3. Die dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Preisliste. Sollte sich die gesetzliche MwSt. ändern, so ist diese beim Mietpreis entsprechend anzupassen.

III.4. Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine weitere Gewährung von Rabatten ist ausgeschlossen.

IV. Bezahlung

IV.1. Der Vermieter kann gemäß Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen.

IV.2. Camping: 100,- € Anzahlung sofort nach Erhalt der Bestätigung. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Mietbeginn fällig

IV.3. Mietobjekte/Mobilheime: 30% Anzahlung sofort nach Erhalt der Bestätigung. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Mietbeginn fällig.

IV.4. Alle Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Gast hat die Kosten gemäß III.4. zu tragen.

V. Kaution:

Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder Gast hat vor Ort eine Kaution von 200,- € in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die 200,- € übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.

VI. An- und Abreise

Stellplatz:
Die Anreise ist ab 15.00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Mietobjekt/Mobilheim:
Die Anreise ist ab 16:30 Uhr möglich. Die Schlüssel des Mietobjektes werden ab 16.30 Uhr an der Rezeption auf dem Ostseecampingplatz Heide ausgegeben. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes: Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/ Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Sollte das Objekt nicht ordentlich übergeben werden, wir die Endreinigung der aktuellen Preisliste berechnet. Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Rezeption des Ostseecampingplatzes Familie Heide (siehe Hausordnung) und muss spätestens am Abreisetag um 9:30 Uhr erfolgt sein. Early Bird Nachlass: Bei Abreise in der Hauptsaison erhalten Mieter nach erfolgter Abgabe des Schlüssels, der Mietobjekte, am Abreisetag vor 8:00 Uhr den Betrag von 10,- € ausgehändigt. Bei Abreise nach 9:30 Uhr, am Abreisetag, werden je angefangene Stunde 50,- € berechnet. Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

VI.1. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach 21:00 Uhr ist eine Benachrichtigung (info@waabs.de) notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mobilheim am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Mobilheime, die durch Nichtanreisen nicht belegt werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

VII. Hunde/Haustiere

Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und der Entrichtung des entsprechenden Entgeltes gestattet. Der Vermieter behält sich vor, die Genehmigung jederzeit wieder zurückzuziehen, sofern sich andere Gäste hierdurch belästigt fühlen. „Gefährliche Hunde“ sind nicht gestattet. Gemäß dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein gilt ab sofort für alle Hunde eine elektronische Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip unter der Haut, der den ISO-Normen 11784/11785 entspricht, sowie die Pflicht einer Hundehaftpflichtversicherung: Dies gilt für alle Hunde, die auf dem Campingplatzgelände mitgeführt werden, unabhängig der Herkunft. Für jeden Hund ist dies nachzuweisen, der europäische Heimtierpass mitzuführen sowie in Kopie in der Rezeption zu hinterlegen oder im Vorfeld elektronisch oder postalisch mit der Anmeldung zu übersenden. Hunde dürfen grundsätzlich nie unbeaufsichtigt in den Mietobjekten gelassen werden. Bei Buchungen von Mietobjekten/Mobilheimen mit Hund erheben wir eine Pauschale von 30,- €. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt zudem eine generelle Anleinpflicht.

VIII. Rücktritt und Umbuchungen

VIII.1. Im Falle einer vorzeitigen Abreise bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich im Stellplatzbereich ersparte Aufwendungen (Abwasser- und Stromkosten) anrechnen zu lassen.

VIII.2. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): bis zum 75. Tage vor Reiseantritt - 25% des Reisepreises, bis zum 45. Tage vor Reiseantritt - 40% des Reisepreises bis zum 30. Tage vor Reiseantritt - 50% des Reisepreises, bis zum 3. Tag vor Reiseantritt - 80% des Reisepreises und danach oder bei Nichterscheinen - 100% des Reisepreises.

VIII.3. Die Absage der Buchung ist an den Vermieter zu richten und sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.

VIII.4. Vertragsänderungen sind grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Bei Umbuchungen (im gleichen Kalenderjahr), bzw. Änderungen des Mietvertrages wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30, – Euro berechnet. VIII.5. Außerordentlicher Rücktritt und Kündigung: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung ist die Helga & K.P. Heide GbR, als Vermieter, zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes, auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; -Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden, erfolgen. Der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.

VIII.6. Der Abschluss einer Reise-Rucktrittskosten-, Abbruchsversicherung wird empfohlen.

IX. Haftung

IX.1. Der Gast verpflichtet sich, das Inventar, bzw. das Mietobjekt und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig.

IX.2. Der Vermieter haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.

IX.3. Bei Einbruch in einen Wohnwagen, ein Mietobjekt/Mobilheim (verschlossen) haftet die Hausratsversicherung oder die Reisegepäckversicherung des Gastes. Ein Einbruch ist sofort bei Feststellung der Polizei und dem Vermieter zu melden.

IX.4. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden.

IX.5. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt.

IX.6. Bei Beeinträchtigung vor Reiseantritt, während des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt, haftet der Vermieter nicht.

IX.7. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Gast selbst zuständig ist und/oder für die, die den Gast begleitenden Personen verantwortlich sind.

IX.8. Im Falle höherer Gewalt, z.B. Gasmangellage, ist daraus kein Reise- bzw. Mietmangel abzuleiten. In diesem Fall, sind alle Sanitärbereiche zu nutzen, außer im Camp Heideby.

X. Reklamationen

Der Gast ist verpflichtet den Vermieter über Mängel des Mietobjektes/Mobilheimes unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.

XI. WLAN (Hotspots)

Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht.

XII. Platzordnung

Die Hausordnung und die Verhaltens- und Hygieneregeln zur Corona Pandemie sind zu befolgen. Diese haben wir für unsere Gäste an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage www.waabs.de veröffentlicht. Diese ist Bestandteil der allgemeinen Gastaufnahmebedingungen. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung steht es dem Vermieter frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und vom Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In den Ruhezeiten von 22:00 bis 07:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr ist die Schranke geschlossen und jeglicher Autoverkehr auf dem Campingplatzgelände untersagt. In den Ruhezeiten ist absolute Ruhe geboten, Radio, Fernsehen, laute Spiele, Musik und Feierlichkeiten in den Zelten und Wohnwagen sind so zu halten, dass diese den Nachbarn nicht stören. Lärm und Musik, auf dem gesamten Gelände, ist in den Ruhezeiten grundsätzlich verboten. Das Befahren des Platzes ist nur mit dem angemeldeten Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit gestattet. Auf der gesamten Anlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir behalten uns vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben, um die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbrandschutzabstandes von 3 Metern gewährleisten zu können. Ergänzend gelten die behördlichen Bestimmungen für Camping- und Wochenendplätze in Schleswig-Holstein, die an der Rezeption ausgehängt sind, bzw. dort eingesehen werden können. Anpflanzungen durch Thuja und Kirschlorbeer sind verboten. Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in die dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden. Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Platzgelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür ist ein Sportplatz vorhanden. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Pächter, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Die Stromübergabe erfolgt am Stromzähler. Unberechtigte Entnahme wird mit Klage geahndet. Das Rezeptions- und Aufsichtspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch. Bei jeglichem Verstoß gegen die Platzordnung oder Camping- und Wochenendplatzverordnung wird ein Strafgeld von 50,- € berechnet. Zusätzliche Regeln für Jahresplätze gem. Jahresplatzvertrag.

XIII. Datenschutz

Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzgeländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung in der EDV des Vermieters bzw. der von ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gemäß DSGVO gespeichert und verarbeitet werden. Der Gast erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters & Vermittlers an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.waabs.de/datenschutz veröffentlicht ist. Bei fehlerhaftem Verhalten unserer Seite, richten Sie Ihr Anliegen bitte an info@waabs.de. Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Mieters zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Mieter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

XIV. Verschiedenes

Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Irrtumsvorbehalt: Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck und Rechenfehler zu berichtigen. Gerichtsstand für beide Parteien ist Eckernförde Für die Helga & Karsten Heide GbR, Vollkaufleute, für Gäste, für Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse.

Gültigkeit: ab dem 01.11.2022

Datenschutzhinweis

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