Alle Besucher des „Ostseecampingplatzes Familie Heide“ sind herzlich willkommen! Rücksichtsvolles Verhalten, gegenseitige kameradschaftliche Toleranz und die Befolgung von notwendigen Weisungen der Campingplatzleitung werden als Grundbedingung für das Campingleben, im Interesse aller Erholungssuchenden, vorausgesetzt!
1. Zutrittsberechtigung
Als Zugangsberechtigt gilt jeder Campinggast, der zur Anreise ein Transponder-Armband oder -Karte erhalten hat. Dieser personifizierte Transponder dient als Campingplatz-Ausweis, als Schlüssel für die Sanitäranlagen und für alle Zugänge zum Campingplatzgelände. Der Ausweis wird an alle Gäste ab dem 6. Lebensjahr ausgegeben und ist je derzeit auf dem Gelände mitzuführen. Er darf nicht unbeaufsichtigt bleiben. Der Ausweis wird in verschiedenen Farben ausgegeben, welche die jeweilige Besucherkategorie kennzeichnen. Der Ausweis (Transponder) ist zur Abreise bei der Rezeption abzugeben. Der Verlust des Ausweises wird mit 10,00 € berechnet und ist unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Zugangsberechtigung gelöscht werden kann und ein neuer ausgestellt wird. Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte dürfen nicht auf dem Platz übernachten.
2. Platzruhe
Täglich ist die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr und die Mittagsruhe in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr ein zuhalten. Jede Lärm verursachende Tätigkeit, ist während dieser Zeit einzustellen. Eltern sind verantwortlich, dass auch von Jugendlichen und Kindern die Mittagsruhe respektiert wird. Die Benutzung von Geräten der Unterhaltungselektronik hat so zu erfolgen, dass sie für Nichtbeteiligte keine Belästigung darstellt. Die Ein- und Ausfahrtsschranke ist, während der genannten Zeit, gesperrt. Bitte melden Sie sich telefonisch, wenn ein Notfall es erfordert, damit wir Ihnen die Schranke öffnen können.
3. Zufahrt
Das fahren mit Autos auf den Platz ist nur zur An- und Abreise, sowie für Ausflüge, gestattet. Dabei darf nur Schritttempo (5 km/h) gefahren werden. Auch für Elektroroller und Fahrräder gilt die 5 km/h Grenze.
(Verboten: Die Fahrzeuge zum Waschhaus, zum Kaufmann und in den Ruhezeiten zu benutzen.) Motorräder und Mopeds dürfen auf dem Platz nur geschoben werden, (mit abgestelltem Motor.) Die Ein- und Ausfahrtschranke werden durch Kennzeichenerkennung geregelt. Die EDV protokolliert bei jeder Durchfahrt die Kennzeichen des jeweiligen PKW. Jede Änderung des KFZ-Kennzeichens kostet 5,- €. Das gesamte Gelände wird durch Kameras überwacht. Die Aufnahmen werden gespeichert. Wer das Campinggelände betritt, oder befährt, erkennt alle Tarife, Nutzungsbedingungen & die Campingplatzordnung an. Im Winterhalbjahr vom 21. Oktober bis 23. März bleibt die Schranke geschlossen.
4. Standplatz
Der Abstand vom eigenen Objekt (Wohnwagen/Vorzelt) zum nächsten Objekt soll einen Mindestabstand von 3 Metern bzw. zu Mobilheimen einen Mindestabstand von 5 Metern zum Nachbarn betragen. Der Abstand zur Straße soll min. 2 Meter betragen, bei Mobilheimen soll der Abstand 10 Meter über die Straße betragen. In Brandgassen müssen 5 Meter Abstand eingehalten werden. Alle Fahrzeuge & Anhänger müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass Sie jeder Zeit auf Ihren eigenen Rädern vom Platz gezogen und Wohnwagen sofort für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden können. Für die Einhaltung der Abstände & Mobilität ist der Pächter zuständig und haftbar zu machen. Die Pfähle, Stützen, Eisenstangen, Heringe usw. dürfen höchstens bis zu 30 cm ins Erdreich geschlagen werden und mit keinem Fundament versehen sein. Es ist untersagt, Wohnwagen und Vorzelte fest zu verbinden, hierzu zählen auch Schutzdächer über alles, die nicht trennbar sind. Ein Ausbau von Vorzelten durch zusätzliche Schalung/ Ständerwerk aus Holz, Metall oder sonstigem ist nicht gestattet. Jeder Pächter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rasen stets kurz gehalten wird und das Objekt sauber ist. Der Wasserhahn (Trinkwasser) am Stellplatz ist nur für die Gebrauchswasserentnahme gedacht. Folgender Gebrauch ist nicht gestattet: Pool, Rasensprengen, Autowäsche usw. Bei einem 2. Wohnwagen am Platz müssen alle vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden. Unsere Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt Ihren Platz zu betreten und zu kontrollieren. Betonplatten dürfen nur verlegt werden, wenn sie mit dem gewachsenen Boden ebenerdig verlegt sind. Gelegte Platten müssen bei Aufgabe des Stellplatzes wieder entfernt werden. Die verlegte Fläche darf 15 m2 nicht übersteigen.
4.1 Leerstand Dauerstellplatz
Der Pächter verpflichtet sich, den Stellplatz ausschließlich zu Campingzwecken mit einem Caravan/ Wohnmobil zu belegen. n der Zeit vom 01.04. – 30.09., eines jeden Jahres, darf der Stellplatz nicht länger als 4 Wochen leer stehen. Andernfalls wird dem Pächter eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um den Platz zu belegen. Erfolgt dies nicht, kann der Verpächter den Pachtvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
5. Schmutzwasser
Das Ableiten von Schmutzwasser in den Boden oder in Drainageschächte ist strengstens untersagt. Hierfür benutzen Sie bitte die Schmutzwasserabläufe, welche sich jeweils auf der Stellplatzgrenze befinden. Regenwasser darf nicht in die Schmutzwasserleitungen geleitet werden. Für Schäden durch Verstopfung des Leitungsnetzes „Schmutzwasser“ haftet der Vermieter nicht.
6. Sicherheit Strom
Der Stromanschluss ist nur mit Genehmigung des Verpächters erlaubt. Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Verpächters und der elektrischen Anlage des Pächters ist die Verbindung am Verteilerkasten. Die Abnahme ist nur für gesetzlich zugelassene Geräte erlaubt und der Betrieb hat unter größter Sorgfalt zu erfolgen. Bei mehrfacher Störung der Anlage des Pächters, kann der Verpächter die Stromzufuhr bspw. zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Evtl. auftretende Störungen an der elektrischen Anlage des Verpächters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten. Elektro-PKW dürfen nur an der Ladestation, nicht am Stellplatz und Mobilheim geladen werden. Unberechtigte Entnahme wird zur Anzeige gebracht. Die Einspeisung von Strom ist nicht gestattet und wird als Verbrauch berechnet.
7. Sicherheit Gas
An Gasanlagen im Wohnwagen / Wohnmobil ist alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchzuführen. Dieses gilt auch für Geräte, die extern angeschlossen werden. Es dürfen je Stellplatz nur bis zu 2 Stk. Gasflaschen bis 11 kg und max. 2 Liter brennbare Flüssigkeit aufbewahrt werden.
8. Offenes Feuer
Offenes Feuer kann aus Sicherheitsgründen in keinem Falle zugelassen werden. Lediglich Holzkohlegrills sind erlaubt. Brandbeschleuniger, wie z.B. Spiritus sind verboten. Die Grillasche darf nur in den dafür vorgesehenen Behälter geschüttet werden.
9. Feuerlöscher
Jeder Pächter ist verpflichtet einen einsatzbereiten, vom Sachverständigen geprüften, Feuerlöscher bereitzuhalten. Sind Rauchmelder verbaut, so müssen diese bei Verlassen des Platzes deaktiviert werden.
10. Umwelt
Der Umgang mit Strom, Wasser und Warmwasser sollte sinnvoll geschehen, damit die Energiekosten nicht in die Höhe getrieben werden! Eine Verschwendung von kostbarer Energie ist im Interesse alle Gäste verboten!
11. Hunde
Für Hundebesitzer: Hunde sind nur an der Leine zu führen! Dieses gilt für den gesamten Bereich des Campinggeländes. Es ist nicht gestattet, Hunde mit an den Badestrand zu nehmen. Hierfür gibt es einen Extra ausgewiesenen Hundestrand, im Strandbereich Platz C, der auch so gekennzeichnet ist. Für das Notdurftgeschäft der Hunde sind auf dem Gelände mehrere „Hunde WC“ Stationen aufgestellt worden, an denen Sie Beutel für den Hundekot erhalten & entsorgen können. Hundekot auf dem Gelände ist sofort zu entfernen. Das Duschen der Hunde ist nur in der Hundedusche im Eingangsbereich gestattet. Jeder Hundehalter verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen bei der ersten Verwarnung mit einem Strafgeld von 50,- € geahndet werden. Ein weiterer Verstoß führt unverzüglich zum Platzverweis und /oder wird nach der Landes-Hundeverordnung zur Anzeige gebracht.
Der zeitweise Aufenthalt von Haustieren in einem Mietobjekt, ohne die Aufsicht oder das Beisein des Halters, wird ausdrücklich untersagt.
12. Sanitäranlagen
Die sanitären Einrichtungen und Wasserstellen sind pfleglich zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren sollten sich nur in Begleitung von Erwachsenen, im Sanitärbereich, aufhalten. Warmwasser ist nur in den Sanitärräumen zu verbrauchen. Hunde sind im Sanitärbereich verboten! Es darf kein warmes Wasser zu den Stellplätzen gebracht werden. Mutwillige oder vermeidbare Beschädigungen und Zerstörung an den Einrichtungen, Außenanlagen, Anpflanzungen oder am Inventar werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
13. Rasenmähen / Heckenschnitt
Rasenmähen ist nur in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr gestattet. Ein Pflegeschnitt der Hecken kann ab dem 20. Juni durchgeführt werden, wobei auf Vögel zu achten ist, die nicht bei der Brut gestört werden sollen. Der Rasen- und Heckenschnitt darf nicht auf dem Stellplatz gelagert werden. Dieser ist getrennt auf dem Wertstoffhof abzugeben. (s. Öffnungszeiten)
14. Ordnung und Sauberkeit
Alle Nutzer des Campingplatzes haben für Ordnung und Sauberkeit auf Ihrem Platz und seiner Umgebung zu sorgen. Bei ungepflegten Plätzen kann der Verpächter 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung auf Kosten des Pächters die Pflege des Platzes – und wenn notwendig – die Reinigung des Wohnwagens durchführen lassen.
15. Rauchen
In allen geschlossenen Räumen und Spielplätzen gilt Rauchverbot. Die Filter der Zigaretten gehören in den Restmüll. Der Konsum und Vertrieb von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
16. Jet-Ski & Boote
Beides wird mit der Gebühr für Boote berechnet. Das Nutzen von Wasser Jet-Skis, auf der Ostsee, ist nur in den Zeiten von 10:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr gestattet. Die Liegebojen von Pächtern dürfen nur in dem gekennzeichneten Bereich, an der Slipanlage, gesetzt werden. (Dieses ist ab dem 10.06. erlaubt. Bis zum 31.08. eines jeden Jahres müssen die Liegebojen wieder entfernt sein.) Boote am Stellplatz müssen 3 Meter Abstand haben.
17. Diebstahl
Das persönliche Eigentum, jeder Art, ist so zu sichern, dass Diebstählen vorgebeugt wird.
18. Bewegungs- und Ballspiele
Bewegungs- und Ballspiele dürfen nicht auf dem Campinggelände und zwischen den Zelten und Wohnwagen ausgetragen werden. Hierfür sind die Sportplätze und das Mehrzweckfeld auf der Veranstaltungswiese vorhanden. (Ausgeschlossen in der Zeit von 13:00 – 15:00 und von 20:00 – 8:00 Uhr.)
19. Spielplätze
Die Kinderspielplätze sind nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Auch hier müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Die Benutzung der Spielplätze erfolgt bei aller Sorgfalt unsererseits auf eigene Gefahr.
20. Besucher, Tagesgäste & nicht angemeldete Personen
Es ist nur angemeldeten Personen gestattet, das Campingplatzgelände zu betreten.
Tagesgäste haben in der Rezeption eine Tageskarte zu erwerben. Die Preise der Besuchergebühren entnehmen Sie bitte der an der Rezeption & Tourist Information aushängenden Preisliste.
Für Besucher ohne Tageskarte wird die doppelte Tagesgebühr berechnet plus 50,00€.
21. Wege
Wege bilden auf dem Campingplatz Brandgassen. Jeder Pächter ist verpflichtet einen Abstand von 2 Metern zur Straße zu halten. Auf dem Weg darf nur kurzfristig, zum Be- und Entladen, (Parkverbot) gehalten werden, prinzipiell muss der PKW auf der eigenen Parzelle abgestellt werden.
22. Parkplätze
Der Parkplatz vor der Schranke ist für alle Gäste gebührenpflichtig, außer im Winterhalbjahr vom 01. November bis 31. März. Die Gebühr wird am Parkautomaten entrichtet. Auf dem Parkplatz befindet sich eine Halteschleife für An- und Abreisende Wohnwagengespanne, die nicht gepflastert ist. In diesem Bereich ist das Parken nicht erlaubt. Zuwider handelnde Personen erhalten einen Strafzettel in Höhe von 50,- €. Das Parken auf nicht gemieteten Stellplätzen, ist nicht gestattet und wird mit 50,00 € geahndet.
23. Pflege der Flora und Fauna
Erhaltung, Pflege und Schutz der Flora und Fauna ist selbstverständliche Pflicht jedes Pächters. Eigen mächtige Veränderung des Baumbestandes, das Beschädigen der Bäume durch Nägel, Schrauben, Haken und ähnliches, sowie unsachgemäßes Beschneiden sind verboten. Auf dem Gelände sind nur heimische Gewächse erlaubt. (Pflanzen wie Thuja & Kirschlorbeer sind verboten) Es ist strikt untersagt, sämtliche Getreidefelder und die Steilküste zu begehen, besteigen oder darin zu spielen. Ebenso ist es nicht gestattet, Steine vom Strand zu entwenden. Der Küstenbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und Zuwiderhandlungen müssen nach dem Landespflegegesetz sofort zur Anzeige gebracht werden.
24. Abfälle
Gemäß der Abfall- Wirtschaftsgesellschaft des Kreises Rendsburg – Eckernförde besteht die Trennpflicht des Mülls. Es sollte, wie folgt getrennt werden: Papier, Verbundstoffe, Bio-Müll, Restmüll, Glas. Weitere Informationen sind Ihnen bei der Anreise ausgehändigt worden. Der Müllplatz befindet sich im Eingangsbereich, auf dem Parkplatz links und die Entsorgung ist zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Da es sich um eine Trennpflicht handelt, ist die Aufsichtsperson beauftragt, den Müll zu kontrollieren und nötigenfalls auch berechtigt, die Annahme zu verweigern. (Sperr-, Sonder- & Elektromüll wird nicht angenommen.) Das Ablagern von Müll auf dem Campingplatz, eigenem Stellplatz, Steilküste, Strand, Getreidefeldern, Parkplatz oder vor dem Müllplatz ist nicht gestattet und wird als Umweltverschmutzung angesehen und mit einer Gebühr von 50,- € und einer Anzeige geahndet.
25. Film- und Fotoaufnahmen auf dem Campingplatzgelände und am Strand
Auf dem Campinggelände und am Strand sind Kameras zur Überwachung installiert. Jeder Pächter erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder gespeichert und für den Fall von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zur Klärung verwendet werden dürfen. Der Verpächter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, unter anderem auch Luftaufnahmen, zu Marketingzwecken zu erstellen. Des Weiteren werden zu Marketingzwecken Aufnahmen der Veranstaltungen (Animation & Unterhaltung) erstellt, die im Print und Social - Media Bereich, sowie auf der Homepage des Verpächters genutzt werden könnten. Sofern auf den Aufnahmen Personen oder das Eigentum des Pächters/Besuchers zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Pächter der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen. Die Nutzung von Drohnen durch Pächter/Besucher muss mit der Platzleitung vorher abgestimmt werden.
26. WLAN (Hotspots)
Die Bereitstellung erfolgt bis 3 MBit/s unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. Der Ostseecampingplatz Familie Heide (Verpächter) behält sich vor Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots. Bitte beachten Sie, dass WLAN nicht immer den Weg durch Wohnwagen- oder Zeltwände schafft. Feuchtigkeit, Büsche und Bäume "schirmen" zusätzlich ab.
27. Not- & Sicherheitsdienst
Der Notdienst ist zu erreichen unter:
Rezeption: 04352-2530 - Nachtwächter: 015154791576, - Notruf: 110 (Feuerwehr) – 112 (Rettungswagen)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 - Wasserschutzpolizei: 04642-9655-902
Polizeistation Vogelsang-Grünholz: 04352-2310 - Für Personen- und Sachschäden kann keine Haftung übernommen werden. Das Aufsichts- und Rezeptionspersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Campingplatzordnung. Den Anordnungen des Personals bitten wir uneingeschränkt zu folgen. Wer sich widersetzt, begeht Hausfriedensbruch und muss mit einem Platzverweis oder einer Strafanzeige rechnen.
28. Haftung
Es besteht keinerlei Anspruch bei Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere bei Feuer, Sturm, Blitzeinschlag oder Unvorhergesehenem. Sonstige Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
Hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen bleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verpächters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.
Der Pächter haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie die von seinen Einrichtungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schaden. Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung wird empfohlen. Gerichtsstand für Pächter und Verpächter ist Eckernförde.
29. Datenschutz
Es wird hiermit auf die Datenschutzbestimmungen unseres Betriebes hingewiesen, die an der Rezeption aushängt und auf Verlangen ausgehändigt wird.
Außerdem finden Sie unsere Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://www.waabs.de/ostsee-campingplatz-de/datenschutz/
30. Schäden durch Höhere Gewalt / Extremwetterlagen
Wir weisen hiermit darauf hin, dass durch immer extremere Wetterereignisse, wie Trockenheit, Starkregen, Gewitter, Sturm und Schnee, Schäden entstehen können, die Sie als Pächter direkt oder indirekt betreffen. Dieses gilt auch für Feuer. Es wird für diesen Fall auf unsere öffentlich aushängenden Not- und Evakuierungspläne hingewiesen, die im Notfall ruhig und besonnen befolgt werden sollten. Da der Campingplatz diese Naturereignisse/Schäden und evtl. Energieengpässe, als Verpächter, nicht verschuldet hat, sind daraus auch keine Reise- bzw. Mietmängel abzuleiten.
31. Pakete und Päckchen
Der Ostseecampingplatz Familie Heide nimmt keine Pakete und Päckchen von Gästen an. Bitte lassen Sie sich nur in absoluten Notfällen und nach Absprache in der Touristinfo Pakete an unsere Touristinfo nachsenden (z.B. Medikamente/ medizinisches Equipment). Ansonsten müssen Pakete an die Packstationen/ Filialen der Umgebung gesendet werden.
32. Sonstiges
Die vorstehende Campingplatzordnung ist zu befolgen. Diese haben wir für unsere Pächter an der Rezeption aushängen und auf unserer Homepage www.waabs.de veröffentlicht. Bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandlung kann der Verpächter auf Grund seines Hausrechts einen Platzverweis, in wiederholten oder schweren Fällen fristlos, aussprechen. Der Verpächter ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen , wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder diskriminierend äußert, bzw. verhält, oder das Inventar des Campingplatzes oder der Mietobjekte mutwillig beschädigt bzw. zerstört. Dem Verpächter bleibt im Falle des Platzverweises der Anspruch auf vollen Pachtzins. Bei jeglichem Verstoß gegen die Campingplatzordnung wird ein Strafgeld von 50,- € erhoben.
Wohnwagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht mit Stellplatz veräußert werden. Diese Stellplätze müssen nach Pachtende geräumt werden.
Es ist auf dem Campingplatz untersagt, Flaggen zu hissen, die einen politisch extremistischen oder nationalsozialistischen Bezug haben, zum Verwechseln ähnlich sind oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind.
Jeder Pächter verpflichtet sich, die behördlichen Vorschriften der Landesverordnung für Camping- und Wochen endplätze Schleswig-Holstein (Aushang Rezeption) und diese Campingplatzordnung zu befolgen und umzusetzen.
Wir wünschen allen Pächtern einen schönen und angenehmen Urlaub, viel Sonne und gute Erholung.
Gültigkeit: ab dem 01.10.2024
Helga und Karsten P. Heide GbR